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Entbindungsbaracken
Erlass des Reichsführer SS vom 27. Juli 1943: "Behandlung schwangerer
ausländischer Arbeiterinnen und der im Reich von
ausländischen Arbeiterinnen geborenen Kinder" :
". . . Die Entbindungen sollen
gemäß Weisung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz und des
Reichsgesundheitsführers tunlichst in besonderen Abteilungen der
Krankenreviere in den Wohnlagern oder den Durchgangslagern stattfinden. Die
Aufnahme in eine Ausländer-Krankenbaracke bei einem deutschen Krankenhaus oder
ganz ausnahmsweise in eine deutsche Krankenanstalt kommt nur beim Vorliegen
von Regelwidrigkeiten in Frage oder bei der Notwendigkeit, für die Ausbildung
von Studenten oder Hebammen-Schülerinnen das Untersuchungsgut zu schaffen. In
diesen Fällen muss eine Trennung von deutschen Schwangeren gewährleistet
sein. . ."
Entbindungen in Lagern: Nach Anweisungen des Generalbevollmächtigten für den
Arbeitseinsatz wurden Entbindungseinrichtungen "in einfachster aber hygienisch
einwandfreier Form" erstellt. Ein hygienischer Mindeststandard sollte
eingehalten werden, damit die Frauen nach wenigen Tagen wieder
"arbeitseinsatzfähig" waren. Die Praxis aber sah vielerorts anders aus.
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