Entbindungsbaracken

Erlass des Reichsführer SS vom 27. Juli 1943: "Behandlung schwangerer ausländischer Arbeiterinnen und der im Reich von ausländischen Arbeiterinnen geborenen Kinder" :

". . . Die Entbindungen sollen gemäß Weisung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz und des Reichsgesundheitsführers tunlichst in besonderen Abteilungen der Krankenreviere in den Wohnlagern oder den Durchgangslagern stattfinden. Die Aufnahme in eine Ausländer-Krankenbaracke bei einem deutschen Krankenhaus oder ganz ausnahmsweise in eine deutsche Krankenanstalt kommt nur beim Vorliegen von Regelwidrigkeiten in Frage oder bei der Notwendigkeit, für die Ausbildung von Studenten oder Hebammen-Schülerinnen das Untersuchungsgut zu schaffen. In diesen Fällen muss eine Trennung von deutschen Schwangeren gewährleistet sein. . ."

Entbindungen in Lagern: Nach Anweisungen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz wurden Entbindungseinrichtungen "in einfachster aber hygienisch einwandfreier Form" erstellt. Ein hygienischer Mindeststandard sollte eingehalten werden, damit die Frauen nach wenigen Tagen wieder "arbeitseinsatzfähig" waren. Die Praxis aber sah vielerorts anders aus.

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